Ist Ihr Unternehmen betroffen?

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes: Wer dagegen verstößt, riskiert Klagen, Strafen und krankheitsbedingte Ausfälle!

Stress, Überlastung, Mobbing – psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind eine tickende Zeitbombe für Ihr Unternehmen. Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen (§ 5 ArbSchG)? Wer diese Pflicht ignoriert, handelt grob fahrlässig – mit schwerwiegenden Folgen:

  • Hohe Bußgelder & rechtliche Konsequenzen: Unternehmen, die keine rechtskonforme Beurteilung nachweisen können, drohen Abmahnungen und Konventionalstrafen von bis zu 25.000 €.
  • Arbeitsausfälle & Produktivitätsverlust: Psychische Belastungen sind einer der Hauptgründe für steigende Krankenstände und langfristige Ausfälle.
  • Schlechte Arbeitgebermarke: Ein belastendes Arbeitsumfeld führt zu hoher Fluktuation und macht es schwer, Fachkräfte zu gewinnen und zu halten.
  • Haftungsrisiko für Führungskräfte: Vernachlässigen Sie Ihre Fürsorgepflicht, kann das persönliche Konsequenzen für Geschäftsführer und Personalverantwortliche haben.

Doch es kommt noch schlimmer:

Ab 2025 werden die Berufsgenossenschaften vermehrt Kontrollen durchführen. Obwohl das Arbeitsschutzgesetz bereits seit Jahren existiert, waren solche Überprüfungen bislang selten. Das ändert sich jetzt, denn die Berufsgenossenschaften sind nun angehalten, strengere Prüfungen durchzuführen und Verstöße konsequent zu ahnden. Dies liegt vor allem daran, dass die Zahl der psychisch bedingten Krankheitstage in den letzten Jahren dramatisch gestiegen und die Kosten für die Krankenkassen explodieren.

Was ist eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastung?

Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das dazu dient, psychische Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und gezielt zu reduzieren. Dabei geht es nicht um die individuelle psychische Gesundheit einzelner Mitarbeiter, sondern um strukturelle und arbeitsbedingte Belastungen, die das gesamte Team betreffen.

Die fünf Schritte einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung:

  1. Analyse der Arbeitsbedingungen – Welche psychischen Belastungsfaktoren bestehen in Ihrem Unternehmen
  2. Mitarbeiterbefragungen & Experteninterviews – Standardisierte, wissenschaftlich fundierte Erhebungsmethoden.
  3. Auswertung & Risikobewertung – Identifikation von Problemfeldern und Gefahrenpotenzialen.
  4. Maßnahmenableitung & Umsetzung – Entwicklung konkreter Verbesserungen für ein gesundes Arbeitsumfeld.
  5. Dokumentation & Nachweisführung – Für Prüfungen durch Berufsgenossenschaften und Behörden.

Achtung: Eine nicht rechtskonforme oder lückenhafte Gefährdungsbeurteilung wird bei einer Prüfung nicht anerkannt! Unternehmen müssen darauf achten, dass die Beurteilung sowohl gesetzeskonform als auch datenschutzsicher durchgeführt wird.

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