Stress, Überlastung, Mobbing – psychische Belastungen am Arbeitsplatz sind eine tickende Zeitbombe für Ihr Unternehmen. Wussten Sie, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, eine Gefährdungsbeurteilung der psychischen Belastungen durchzuführen (§ 5 ArbSchG)? Wer diese Pflicht ignoriert, handelt grob fahrlässig – mit schwerwiegenden Folgen:
Ab 2025 werden die Berufsgenossenschaften vermehrt Kontrollen durchführen. Obwohl das Arbeitsschutzgesetz bereits seit Jahren existiert, waren solche Überprüfungen bislang selten. Das ändert sich jetzt, denn die Berufsgenossenschaften sind nun angehalten, strengere Prüfungen durchzuführen und Verstöße konsequent zu ahnden. Dies liegt vor allem daran, dass die Zahl der psychisch bedingten Krankheitstage in den letzten Jahren dramatisch gestiegen und die Kosten für die Krankenkassen explodieren.
Eine psychische Gefährdungsbeurteilung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren, das dazu dient, psychische Belastungsfaktoren in Ihrem Unternehmen zu identifizieren, zu bewerten und gezielt zu reduzieren. Dabei geht es nicht um die individuelle psychische Gesundheit einzelner Mitarbeiter, sondern um strukturelle und arbeitsbedingte Belastungen, die das gesamte Team betreffen.
Achtung: Eine nicht rechtskonforme oder lückenhafte Gefährdungsbeurteilung wird bei einer Prüfung nicht anerkannt! Unternehmen müssen darauf achten, dass die Beurteilung sowohl gesetzeskonform als auch datenschutzsicher durchgeführt wird.
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